01.02.2013 Bundesnetzagentur gibt Degression bis April 2013 bekannt: In den Monaten Febraur, März und April werden die Vergütungssätze jeweils um 2,2% abgesenkt. Aufdachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung erhalten nun bei Inbetriebnahme ab dem 1. Februar 16,64 Cent je Kilowattstunde, ab 1. März 16,28 und ab 1. April 15,92 Cent je Kilowattstunde. Größere Anlagen erhalten für den Anlagenteil bis 40 Kilowatt 15,79 / 15,44 / 15,10 Cent, für den Anlagenteil bis ein Megawatt gelten 14,08 / 13,77 / 13,47 Cent. Für Anlagenleistungen von einem bis einschließlich zehn Megawatt sowie generell für Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt gibt es 11,52 / 11,27 / 11,02 Cent je Kilowattstunde. Ende April gibt die Bundesnetzagentur die Höhe der Vergütungskürzung für das am 1. Mai beginnende, darauffolgende Quartal bekannt. Quelle: Bundesnetzagentur